Unsere Versicherungen sind einzeln oder im Verbund erhältlich. Hier findest du alle Details:

Hausratversicherung

Privathaftpflicht

Hausratversicherung

Was, wenn du deine Wohnungsschlüssel verlierst? Was, wenn die Badewanne überläuft? Oder wenn beim Kochen ein Feuer ausbricht?  

Was, wenn deine Tasche mit all deinen Sachen gestohlen wird? Oder schlimmer: wenn ein Einbrecher in dein Haus einbricht?

Jetzt können du und alle im selben Haushalt wohnenden Personen sicher sein, dass beschädigte Güter ersetzt werden oder eine finanzielle Entschädigung gezahlt wird, wenn einer dieser Fälle (oder einer von vielen anderen) eintritt.

Die Grundlagen

Deine Hausratversicherung deckt standardmässig diese Schäden an deinen persönlichen Gegenständen ab – sowohl zu Hause als auch unterwegs – wenn sie durch Wasser, Feuer, Rauch oder Elementarschäden beschädigt werden.

Diese Basisdeckung hilft dir, wenn dein Hausrat durch ausgetretenes Wasser beschädigt wird.

Was ist versichert?

Schäden am Hab und Gut von Personen, die mit dir in einem Haushalt leben, wenn eines der folgenden Ereignisse eintritt:

  • Wenn Wasser aus Rohren, Heizungsanlagen, Tank- oder Wärmerückgewinnungssystemen, angeschlossenen Geräten, Aquarien, Wasserbetten, mobilen Klimageräten, Luftbefeuchtern oder Zierbrunnen austritt.
  • Wenn Wasser von aussen eindringt, obwohl Fenster und Türen geschlossen sind. Das gilt für Regen, Schnee, Schmelzwasser und Wasser aus der Kanalisation oder Grundwasser, wenn es in den Keller eindringt.

Wasserschäden an allen beweglichen Gegenständen in und um dein Zuhause, einschliesslich der Gegenstände, die im Keller, auf dem Dachboden, auf dem Balkon, im Garten, in der Garage, im Fahrradschuppen und im Gartenhaus (sofern es nicht durch ein Fundament mit dem Boden verbunden ist) gelagert werden.

Schimmelschäden, wenn sie durch eines der oben genannten Ereignisse verursacht werden.

Frostbedingte Rohrschäden.

Was ist nicht versichert?

Schäden, die durch Arbeitenan Rohren und Flüssigkeitsbehältern verursacht werden, wie z. B. Füll-, Entleerungs- oder Inspektionsarbeiten.

Wasserschäden, die durch allmähliches Auslaufen, aus Aquarien, Wasserbetten, Klimaanlagen, Luftbefeuchtern oder Zierbrunnen verursacht werden.

Schäden, die durch Schnee, Regen oder Schmelzwasser verursacht werden, das durch unverschlossene Öffnungen eindringt (Fenster, Türen, Oberlichter usw.).

Wie helfen wir dir?

Wenn einer der oben genannten Raubüberfälle, Einbrüche oder Diebstähle passiert, leisten wir Folgendes:

  • Wir ersetzen die gestohlenen Gegenstände zum Wiederbeschaffungswert oder übernehmen die Reparaturkosten, und zwar bis zu 100% der Versicherungssumme.  
  • Wir decken diese Kosten bis zu 1.000,00 CHF:

Bruch der Rohrleitung im Gebäude selbst oder Schäden am Gebäude durch das Wasser (diese Ereignisse können von der Gebäudeversicherung abgedeckt werden).

Wie helfen wir dir?

Wenn eines der oben genannten wasserbedingten Ereignisse eintritt, leisten wir Folgendes:

  • Wir zahlen die Reparatur oder den Wiederbeschaffungswert für beschädigte Gegenstände, die allen Personen gehören, die in einem gemeinsamen Haushalt leben, und zwar bis zu 100% der Versicherungssumme.
  • Wir übernehmen die Kosten für den Abtransport der beschädigten Gegenstände, und zwar bis zu 20% der Versicherungssumme.
  • Wir erstatten die Kosten für eine vorübergehende Hotelunterkunft, und zwar bis zu 20% der Versicherungssumme.

Diese Basisdeckung hilft dir, wenn dein Zuhause durch ein Naturereignis beschädigt wird.

Was ist versichert?

Das Hab und Gut von Personen, die in einem gemeinsamen Haushalt leben, das durch Feuer beschädigt wird, das durch Kabelbrand, versehentliche Raucheinwirkung, Blitzschlag, Explosion oder Meteoriteneinschlag verursacht wurde.

Hab und Gut, das verbrannt, durch Rauchgeruch geschädigt oder beim Löschen beschädigt wurde.

Alle beweglichen Gegenstände in und um die Immobilie, einschliesslich der Gegenstände, die im Keller, auf dem Dachboden, auf dem Balkon, in der Garage, im Fahrradabstellraum, im Garten und im Gartenschuppen aufbewahrt werden.

Was ist nicht versichert?

Schäden am Hausrat durch Rauchen, Rauch aus einem Kamin oder anderen sich allmählich entwickelnden Rauch.

Schäden an der Ausstattung aufgrund von Strom, Überspannung oder Überlast.

Schäden am Gebäude selbst (dieses Ereignis muss durch die Gebäudeversicherung abgedeckt sein).

Wie helfen wir dir?

Wenn eines der oben genannten feuerbedingten Ereignisse eintritt, leisten wir Folgendes:

  • Wir übernehmen die Reparatur oder den Wiederbeschaffungswert für alle beschädigten Gegenstände, die beim Abschluss der Versicherung angegeben wurden, und zwar bis zu 100 % der Versicherungssumme.
  • Wir übernehmen die Kosten für die Entsorgung der beschädigten Gegenstände, und zwar bis zu 20% der Versicherungssumme.
  • Wir erstatten die Kosten für einen vorübergehenden Hotelaufenthalt, und zwar bis zu 20% der Versicherungssumme.
  • Wir erstatten Bargeld, und zwar bis zu CHF 5'000.00.
  • Wir erstatten den Wert von geliehenen Gegenständen oder Gegenständen, die Gästen gehören, und zwar bis zu CHF 10'000.00.
  • Wir ersetzen Sicherheitsverglasungen und Nottüren, und zwar bis zu 20% der Versicherungssumme.
  • Wir übernehmen die Kosten für die Wiederbeschaffung beschädigter Dokumente, und zwar bis zu 20% der Versicherungssumme.
  • Übernahme der Kosten für die Sperrung und Entsperrung von Kreditkarten, und zwar bis zu 20% der Versicherungssumme.

Diese Basisdeckung hilft dir, wenn dein Zuhause durch ein Naturereignis beschädigt wird.

Was ist versichert?

Beschädigung, Zerstörung oder Verlust von Hausrat durch Hochwasser, Überschwemmung oder wenn ein Sturm Bäume umwirft oder Gebäude abdeckt, Hagel, Lawinen, Schneedruck, Steinschlag, Bergstürze und Erdrutsche.

Alle Sachen in und um die Immobilie, einschliesslich Keller, Dachboden, Balkon, Garage, Fahrradabstellraum, Garten und Gartenschuppen.

Was ist nicht versichert?

Schäden, die durch schlechten Untergrund, unzureichende Wartung oder Baumängel verursacht werden.

Schäden, die durch vom Dach abrutschenden Schnee verursacht werden.

Schäden am Gebäude selbst (dieses Ereignis muss durch die Gebäudeversicherung abgedeckt sein).

Wie helfen wir dir?

Wenn einer der oben genannten naturbedingten Schäden eintritt, werden wir Folgendes tun:

  • Wir zahlen die Reparatur oder den Wiederbeschaffungswert für beschädigte Gegenstände, die den Personen, die gemeinsam in einem Haushalt leben, gehören, und zwar bis zu 100% der Versicherungssumme.
  • Wir übernehmen die Kosten für den Abtransport der beschädigten Gegenstände, und zwar bis zu 20% der Versicherungssumme.    
  • Wir erstatten die Kosten für eine vorübergehende Hotelunterkunft, und zwar bis zu 20% der Versicherungssumme.  

Deine Wahl

Mit diesen Erweiterungen kannst du deine Hausratversicherung verstärken und dich so gegen Einbruch, Raub, Diebstahl und einfachem Diebstahl außerhalb deines Wohnsitzes weltweit absichern und auch Möbel und Glasbruch abdecken.

Diese Zusatzdeckung hilft dir bei Einbrüchen und Raubüberfällen zu Hause und unterwegs sowie bei einfachen Diebstählen zu Hause.

Was ist versichert?

Diebstahl aus deiner Wohnung oder deinem Tresor, bzw. versuchter Diebstahl.  

Diebstahl aus einem Fahrzeug, wenn es abgeschlossen und zu Hause geparkt ist.

Diebstahl aus einem Keller, Dachboden, Balkon, Garten, einer Garage und einem Fahrradabstellraum.

Raubüberfälle mit Bedrohung oder Gewalt gegen jegliche Personen, die in einem gemeinsamen Haushalt leben, und zwar innerhalb oder ausserhalb der Wohnung.

Einbruchdiebstahl oder Raub von Geldwerten, wie z. B. Bargeld.

Was ist nicht versichert?

Verlorene oder verlegte Gegenstände.

Diebstahl durch einen Mitbewohner oder ein Familienmitglied.

Einfacher Diebstahl von Geldwerten, wie z. B. Bargeld.

Wie helfen wir dir?

Wenn einer der oben genannten Raubüberfälle, Einbrüche oder Diebstähle passiert, leisten wir Folgendes:

  • Wir ersetzen die gestohlenen Gegenstände zum Wiederbeschaffungswert oder übernehmen die Reparaturkosten, und zwar bis zu 100% der Versicherungssumme.
  • Wir beseitigen die beschädigten Gegenstände und übernehmen ggf. die Kosten für die vorübergehende Umlagerung.
  • Wir zahlen die Kosten für Schlösser, Sicherheitstüren und Verglasungen und die Reparatur von Schäden am Gebäude.
  • Wir übernehmen die Kosten für die Wiederbeschaffung von Dokumenten und die Sperrung und Entsperrung von Kreditkarten, und zwar bis zu 20% der Versicherungssumme.
  • Wir erstatten Bargeld bis zu CHF 5'000.00.
  • Wir erstatten die Kosten für geliehene oder den Gästen gehörende Gegenstände, und zwar bis zu einem Wert von CHF 10'000.00.

Diese Zusatzdeckung hilft allen, die in einem gemeinsamen Haushalt leben, im Falle eines einfachen Diebstahls ausserhalb der Wohnung.

Was ist versichert?

Diebstahl unterwegs, wie Trick- und Taschendiebstahl.

Gestohlene Gegenstände, wie Taschen, Geldbörsen oder Mobiltelefone.

Gestohlene Gegenstände in einem verschlossenen Fahrzeug.

Wiedergefundene, aber beschädigte Gegenstände nach dem Diebstahl.

Was ist nicht versichert?

Verlorene oder abhanden gekommene Gegenstände.

Bargeld, Kreditkarten und andere Geldwerte.  

Wie helfen wir dir?

Wenn einer der oben genannten Raubüberfälle, Einbrüche oder Diebstähle passiert, leisten wir Folgendes:

  • Wir ersetzen die gestohlenen Gegenstände zum Wiederbeschaffungswert oder übernehmen die Reparaturkosten, und zwar bis zu 100% der Versicherungssumme.  
  • Wir decken diese Kosten bis zu 1.000,00 CHF:

Beschaffung von neuen Ausweispapieren.

Sperrung und Erneuerung von Kreditkarten.

Auswechseln des Schlosses an der Haustür.

Auswechseln der Schlösser an Fahrzeugen.

Wiederbeschaffung von Dokumenten.

Diese Zusatzdeckung hilft dir, wenn ein Glaselement an deinen Haushaltsmöbeln zu Bruch geht.

Was ist versichert?

Bruch von oder Beschädigung an Glaselementen von Möbeln durch plötzliche und unerwartete Ereignisse, böswillige Beschädigung, zivile Unruhen und Überschallflugzeug-Schockwellen.

Bruch von Glaselementen an Möbeln, wie Vitrinen oder Tischplatten aus Glas, Stein, Kunststein oder Glasersatzmaterialien wie Plexiglas oder anderen Kunststoffen.

Schäden an der Wohnung, die durch Glassplitter zum Zeitpunkt des Bruchs verursacht werden.

Was ist nicht versichert?

Handspiegel, optisches Glas(Brillen oder Ferngläser), Glaswaren, Glasfiguren, Hohlglas (ausgenommen Aquarien, Terrarien und Glaselemente), Beleuchtungskörper jeglicher Art (Glühbirnen, Lichtbänder/Neonröhren).

Elementen an elektronischen Kommunikations- und Unterhaltungsgeräten (Mobiltelefone, Tablets und Bildschirme).

Gegenstände, die vom Versicherungsnehmer gemietet oder die ihm anderweitig anvertraut wurden.  

Gegenstände, die Gästen gehören.

Folgeschäden und Schäden aufgrund von Abnutzung und Verschleiss.

Schäden, die durch Verglasungsarbeiten an Möbeln durch Dritte (Handwerker) verursacht werden.

Wie helfen wir dir?

Wenn einer der oben genannten Bruchschäden an Möbeln auftritt, leisten wir Folgendes:

  • Wir zahlen die Reparatur oder den Wiederbeschaffungswert für beschädigte Gegenstände, die den Personen, die gemeinsam in einem Haushalt leben, gehören, und zwar bis zu 100% der Versicherungssumme.

Diese Zusatzdeckung hilft dir als Hauseigentümer bei Bruch oder Beschädigung von Glas, das zum Gebäude gehört.

Was ist versichert?

Glasbruch in Räumen, die ausschliesslich von allen Personen in einem gemeinsamen Haushalt genutzt werden und die durch ein plötzliches und unerwartetes Ereignis, böswillige Beschädigung und zivile Unruhen sowie durch Schockwellen eines Überschallflugzeugs entstehen.

Brüche und Risse an Gebäudeverglasungen, Glas-Keramik-Kochfeldern, Natur- und Kunststeinverkleidungen in der Küche oder im Bad.

Badezimmerarmaturen und Sanitärarmaturen mit Emaillebeschichtungen, wie Waschbecken, Toilettenschüsseln und Spülkästen, Badewannen, Duschen und Badarmaturen.

Kamineinfassungen oder Glasersatzmaterialien.

Schäden, die durch Glassplitter zum Zeitpunkt des Bruchs verursacht werden.

Was ist nicht versichert?

Beleuchtungskörper jeglicher Art: Glühbirnen, Lichtbänder/Neonröhren usw.

Sonnenkollektoren, Solarzellen und Photovoltaikanlagen.

Folgeschäden und Schäden aufgrund von Abnutzung und Verschleiss.

Schäden, die durch Arbeiten an der Gebäudeverglasung verursacht werden, die von Dritten (Handwerkern) durchgeführt werden.

Schäden, die ausserhalb der in der Police angegebenen Adresse auftreten.

Wie helfen wir dir?

Wenn einer der oben genannten Glasschäden auftritt, leisten wir Folgendes:

  • Wir zahlen die Reparatur oder den Wiederbeschaffungswert für beschädigte Gegenstände, die den Personen, die gemeinsam in einem Haushalt leben, gehören, und zwar bis zu 100 % der Versicherungssumme.
  • Wir übernehmen die Kosten für die Entsorgung der beschädigten Gegenstände, und zwar bis zu 20% der Versicherungssumme.
  • Wir zahlen für Sicherheitsverglasungen, Türlösungen und Notschlüssel, und zwar bis zu 20% der Versicherungssumme.

Dokumente

Dies sind die Dokumente, die sich auf die Versicherung beziehen. Du findest in ihnen weitere Informationen.

Produktunterlagen

Kündigungsschreiben für bestehende Versicherer

Vermittlerinformationen (Art. 45 Versicherungsaufsichtsgesetz [VAG])

Privathaftpflichtversicherung

Was, wenn du jemanden beim Fahren deines E-Bikes verletzt? Was, wenn beim Sport ein Fenster zerbricht? Oder wenn du einem Freund beim Umzug hilfst und etwas kaputt geht?  

Was, wenn der Boden in Deiner Wohnung beschädigt wird? Oder wenn du vergisst, dass du den Herd angelassen hast?  


Jetzt können du und alle im selben Haushalt wohnenden Personen sicher sein, dass du in jedem dieser Fälle (und vielen anderen) finanzielle Unterstützung bei Schäden erhältst, die ihr als Privatpersonen verursacht.

Die Grundlagen

Deine Privathaftpflichtversicherung schützt standardmässig dich und alle Personen im selben Haushalt als Privatpersonen, Tierhalter, Mieter, Immobilieneigentümer, Teilzeitbeschäftigte und Fahrzeugführer.

Diese Basisdeckung gewährt allen Personen, die gemeinsam in einem Haushalt leben, eine Privathaftpflichtversicherung als Privatperson im Alltag.

Was ist versichert?

Schäden, die du in deinem Alltagsleben verursachst.

Unfälle, die sich ereignen, während du als Oberhaupt der Familie agierst (z. B. ein Unfall, der einem anderen Kind zustösst, während du auf deine Kinder aufpasst).

Schäden, die durch Gefälligkeit verursacht werden (z. B. wenn du einem Freund beim Umzug hilfst).

Schäden, die von einem privat beauftragten Arbeitnehmenden verursacht werden (z. B. das Eigentum eines Nachbarn wird beschädigt, während dein Sanitär Arbeiten ausführt).

Schäden an beweglichen Sachen von Dritten, die dir rechtmässig zum Gebrauch, zur Aufbewahrung oder zu anderen Zwecken überlassen wurden oder die du gemietet hast (z. B. ein Paar gemietete Skier).

Schäden, diebeim Freizeitsport verursacht werden (z. B. ein Fenster geht beim Fussballspielen zu Bruch).

Schäden, die durch ehrenamtliche oder unbezahlte Arbeit während eines sozialen Engagements entstehen (z. B. Kirchen- und Jugendarbeit, Vereine, Parteien und Interessengruppen).

Schäden, die du als Waffenbesitzer verursachst (z. B. ein Sportgewehr wird versehentlich abgefeuert und die Munition trifft durch das Fenster in ein vor dem Haus parkendes Fahrzeug).

Schäden im Zusammenhang mit einer Umweltbeeinträchtigung als Folge eines plötzlichen und unvorhergesehenen Ereignisses, das sofortige Massnahmen wie die Meldung an die zuständige Behörde, die Alarmierung der Bevölkerung oder die Einleitung von Massnahmen zur Schadensverhütung oder -minderung erfordert.

Was ist nicht versichert?

Schäden an Eigentum eines Arbeitgebers, an Eigentum, das einem Mietkauf- oder Leasingvertrag unterliegt oder unter Eigentumsvorbehalt erworben wurde, an Land, Wasser oder Luftfahrzeugen, soweit nicht anders angegeben.

Schäden an Eigentum, auf dem du eine entgeltliche Tätigkeit ausübst.

Schäden, die von Profisportlern und -sportlerinnen bei der Ausübung ihrer Tätigkeit verursacht werden, einschliesslich Luftfahrt und Motorsport.  

Schäden, die bei der Teilnahme an Pferdesportveranstaltungen (Springreiten, Pferde- und Trabrennen) verursacht werden.

Schäden, die bei Militär-, Zivilschutz- und Feuerwehreinsätzen verursacht werden.

Schäden, die als Mitglied einer ausländischen Armee oder einer ausländischen Zivilschutztruppe verursacht werden.

Wie helfen wir dir?

Wenn eines der oben genannten Ereignisse zu einem Anspruch gegen eine Privatperson führt, mit der du in einem gemeinsamen Haushalt lebst, leisten wir Folgendes:

  • Wir erstatten die Kosten und finanziellen Verluste aus Ansprüchen, wenn du Dritten, deren Eigentum oder Tieren Schaden zufügst, und zwar bis zur Versicherungssumme pro Schadensfall.
  • Erstattet werden je nach Fall die Kosten für die Schadenverhütung (Umweltschäden, Schadenminderungskosten, Schadenzinsen, Anwalts-, Gerichts-, Gutachten- und ähnliche Kosten), und zwar bis zur Versicherungssumme pro Schadenfall.
  • Auf dein Ersuchen hin auch ohne gesetzliche Haftung:

Deckung von Schäden durch nicht urteilsfähige Versicherte, und zwar bis zu 200'000 CHF.

Deckung von Sachschäden bei Sport und Spiel.

Diese Basisdeckung bietet allen Personen, die gemeinsam in einem Haushalt leben, eine Privathaftpflichtversicherung als Tierhaltende.

Was ist versichert?

Gesetzliche Haftung für nicht gewerbliche Haustierhaltung (gesetzliche und behördliche Vorschriften müssen dafür erfüllt sein).

Schäden, die durch deine Tiere verursacht werden, auch ohne gesetzliche Haftung (auf dein Ersuchen hin und im Rahmen der Allgemeinen Versicherungsbedingungen).

Was ist nicht versichert?

Schäden durch ungewöhnliche Haus-, Wild- und Gifttiere.

Schäden, die bei der Teilnahme an Pferdesportveranstaltungen wie Springreiten, Pferde- und Trabrennen verursacht werden.

Wie helfen wir dir?

Wenn eines der oben genannten Ereignisse im Zusammenhang mit einem Haustier zu einem Anspruch gegen eine Person führt, mit der du gemeinsam in einem Haushalt lebst, leisten wir Folgendes:

  • Wir erstatten die Kosten und finanziellen Verluste aus Ansprüchen, wenn du Dritten, deren Eigentum oder Tieren Schaden zufügst und zwar bis zur Versicherungssumme pro Schadensfall.
  • Erstattet werden je nach Fall die Kosten für die Schadenverhütung (Umweltschäden, Schadenminderungskosten, Schadenzinsen, Anwalts-, Gerichts-, Gutachten- und ähnliche Kosten), und zwar bis zur Versicherungssumme pro Schadenfall.
  • Auf dein Ersuchen hin, auch ohne gesetzliche Haftung: Entschädigung für Schäden, die durch versicherte Tiere verursacht werden, und zwar bis zu 2'000 CHF.

Diese Basisdeckung bietet allen, die in einem gemeinsamen Haushalt leben, eine Privathaftpflichtversicherung als Mietende, auch wenn die Immobilie gemeinsam mit anderen Mietenden genutzt wird.

Was ist versichert?

Schäden am vom Eigentümer genutztem Eigentum und an gemeinsam mit anderen Mietenden genutzten Gebäudeteilen und Anlagen.

Schäden an gemieteten Immobilien (z. B. Ferienhäuser, Ferienwohnungen, Hotelzimmer,  Wohnwagen mit festem Stellplatz, Hobby- und Bastelräume, Garagen usw.).  

Schäden an unbebautem Eigentum (z. B. Familiengärten).

Was ist nicht versichert?

Mieterhaftpflichtansprüche in Bezug auf unbebaute Grundstücke, die sich nicht in der Schweiz befinden.

Mieterhaftpflichtansprüche in Bezug auf Gebäude oder Grundstücke, die für gewerbliche Zwecke genutzt werden.

Wie helfen wir dir?

Wenn eines der oben genannten Ereignisse einen Anspruch gegen eine Person verursacht, mit der du als Mieterin oder Mieter in einem gemeinsamen Haushalt lebst, leisten wir Folgendes:

  • Wir erstatten die Kosten und finanziellen Verluste aus Ansprüchen, wenn du Dritten, deren Eigentum oder Tieren Schaden zufügst, und zwar bis zur Versicherungssumme pro Schadensfall.
  • Erstattet werden je nach Fall die Kosten für die Schadenverhütung (Umweltschäden, Schadenminderungskosten, Schadenzinsen, Anwalts-, Gerichts-, Gutachten- und ähnliche Kosten), und zwar bis zur Versicherungssumme pro Schadenfall.
  • Auf Dein Ersuchen hin auch ohne gesetzliche Haftung:  

Deckung von Schäden durch nicht urteilsfähige Versicherte, und zwar bis zu 200'000 CHF.

Deckung von Sachschäden bei Sport und Spiel.

Diese Basisdeckung bietet allen, die in einem gemeinsamen Haushalt leben, eine Privathaftpflichtversicherung als Eigentümer eines Wohnraums oder eines Grundstücks.

Was ist versichert?

Gesetzliche Haftung als Eigentümer von Folgendem:  

  • Selbstgenutztes Eigentum, mit maximal 3 Wohnungen, die ausschliesslich zu Wohnzwecken genutzt werden.
  • Privat genutzte Einrichtungen, Ausstattungen und Grundstücke, die dem Gebäude dienen.  
  • Ferienhaus, ein nicht eingetragenes mobiles Heim oder ein Wohnwagen mit einem festen Standort.
  • Eigentumsferienwohnung zur Eigennutzung, einschliesslich der Gemeinschaftsbereiche des Gebäudes (z. B. Treppenhaus) entsprechend des Eigentumsanteils. Wenn für die Wohnanlage eine Gebäudehaftpflichtversicherung abgeschlossen wurde, übernehmen wir den Teil des Schadens, der die Versicherungssumme übersteigt.  
  • Unbebautes Land, (z. B. der Garten der Familie).

Gesetzliche Haftung als privater Bauträger im Zusammenhang mit Umbauten an Gebäuden, wenn die Gesamtbausumme von 100'000 CHF nicht überschritten wird.

Was ist nicht versichert?

Kosten für die Beseitigung und Entsorgung von auf dem Grundstück vorgefundenen Altlasten, unabhängig von deren Herkunft, die auf Anordnung der Behörden erhoben werden.

Schäden im Zusammenhang mit Gebäuden und Grundstücken, die ausserhalb der Schweiz liegen.

Wie helfen wir dir?

Wenn eines der oben genannten Ereignisse zu einem Anspruch gegen eine Person führt, mit der du als Eigentümer einen gemeinsamen Haushalt führst, gehen wir folgendermassen vor:

  • Wir erstatten die Kosten und finanziellen Verluste aus Ansprüchen, wenn du Dritten, deren Eigentum oder Tieren Schaden zufügst, und zwar bis zur Versicherungssumme pro Schadensfall.
  • Erstattet werden je nach Fall die Kosten für die Schadenverhütung (Umweltschäden, Schadenminderungskosten, Schadenzinsen, Anwalts-, Gerichts-, Gutachten- und ähnliche Kosten), und zwar bis zur Versicherungssumme pro Schadenfall.

Diese Basisdeckung bietet allen Personen, die in einem gemeinsamen Haushalt leben, eine Privathaftpflichtversicherung, wenn sie einer Nebentätigkeit nachgehen.

Was ist versichert?

Haftungsansprüche gegen Personen, die als Nebenerwerbstätige in einem gemeinsamen Haushalt leben.

Verluste aus selbständiger Nebentätigkeit und aus der vermieteten  aus den zu diesem Zweck genutzten gemieteten Geschäftsräumen.

Was ist nicht versichert?

Schäden an Gegenständen, die zum Gebrauch, zur Bearbeitung, zur Aufbewahrung oder zum Transport oder aus anderen Gründen übernommen, gemietet, geleast oder gepachtet wurden.

Schäden an Sachen, die durch Arbeiten an (oder mit) ihnen verursacht werden (z. B. bei der Reparatur oder Be-/Entladung eines Fahrzeugs).

Schäden, die bei der Ausübung im Zusammenhang mit allen Risikosportarten, medizinischen und paramedizinischen Tätigkeiten, kosmetischen Behandlungen und Körpermodifikationen aller Art entstehen (Piercings, transdermale Implantate und Tätowierungen).

Schäden, die bei landwirtschaftlichen Arbeiten verursacht werden.

Schäden, die beim Abfeuern von Feuerwerkskörpern verursacht werden (Kategorie 3 und höher).

Schädenaus einer genehmigungspflichtigen Nebentätigkeit, die ohne die entsprechende Genehmigung ausgeübt wird.

Schäden, die durch die Weitergabe von Patenten, Lizenzen, Forschungsergebnissen und Formeln Dritter entstehen.

Schäden und Mängel, die an den von dir hergestellten oder gelieferten Waren entstehen.

Schäden an von dir geleisteten Arbeiten, die auf eine Ursache zurückzuführen sind, die in der Herstellung, Lieferung oder Ausführung der Arbeiten liegt.

Schäden, die sich aus der Behebung von Schäden an von dir hergestellten oder gelieferten Waren ergeben, sowie alle daraus resultierenden finanziellen Verluste.

Schäden, für die du im Rahmen einer Teilzeitbeschäftigung in den USA oder Kanada verantwortlich bist.

Wie helfen wir dir?

Wenn eines der oben genannten Ereignisse einen Anspruch gegen eine Person verursacht, die während der Teilzeitbeschäftigung in einem gemeinsamen Haushalt mit dir lebt, leisten wir Folgendes:

  • Wir erstatten die Kosten und finanziellen Verluste aus Ansprüchen, wenn du Dritten, deren Eigentum oder Tieren Schaden zufügst, und zwar bis zur Versicherungssumme pro Schadensfall.
  • Erstattet werden je nach Fall die Kosten für die Schadenverhütung (Umweltschäden, Schadenminderungskosten, Schadenzinsen, Anwalts-, Gerichts-, Gutachten- und ähnliche Kosten), und zwar bis zur Versicherungssumme pro Schadenfall.

Diese Basisdeckung bietet allen Personen, die in einem gemeinsamen Haushalt leben, eine Privathaftpflichtversicherung, wenn sie Fahrzeuge nutzen, für die keine gesetzliche Haftpflicht vorgeschrieben ist.

Was ist versichert?

Gesetzliche Haftpflicht als Eigentümer und Nutzer von Fahrrädern, Motorrädern und aus der vermieteten  aus den zu diesem Zweck genutzten gemieteten Geschäftsräumen. sowie für Schäden an den Fahrzeugen selbst, sofern sie nicht dir gehören.

Gesetzliche Haftpflicht als Eigentümer und Nutzer von fahrzeugähnlichen Geräten (z. B. Skateboards oder barrierefreien Aufzüge) und für Schäden an den Fahrzeugen selbst, sofern sie dir nicht gehören.

Gesetzliche Haftpflicht als Eigentümer und Nutzer von Booten, Schiffen und anderen Wasserfahrzeugen sowie für Luftfahrzeuge, für die keine gesetzliche Haftpflichtversicherung erforderlich ist.

Schäden an Dritten, deren Eigentum oder Tieren und die daraus resultierenden finanziellen Verluste aus privaten Haftpflichtansprüchen gegen alle Personen, die einen gemeinsamen Haushalt führen, wenn sie Fahrzeuge  wie Fahrräder, Skateboards oder Rollstühle, und zwar bis zur Höhe der Versicherungssumme pro Schadensfall.

Was ist nicht versichert?

Gesetzliche Haftpflicht bei Fehlen einer Versicherung, wenn für ein Fahrzeug eine Versicherungspflicht besteht (z. B. Motorräder).

Schäden, die an Wasser- oder Luftfahrzeugen verursacht werden, wenn sie selbst genutzt werden.

Schäden an einem Wasserfahrzeug, das bei einem Wettbewerb eingesetzt wird (z. B. einer Regatta).

Wie helfen wir dir?

Wenn eines der oben genannten Ereignisse einen Anspruch gegen eine Person verursacht, die bei der Nutzung eines Sonderfahrzeugs mit dir in einem Haushalt lebt, leisten wir Folgendes:

  • Wir erstatten die Kosten und finanziellen Verluste aus Ansprüchen, wenn du Dritten, deren Eigentum oder Tieren Schaden zufügst, und zwar bis zur Versicherungssumme pro Schadensfall.
  • Erstattet werden je nach Fall die Kosten für die Schadenverhütung (Umweltschäden, Schadenminderungskosten, Schadenzinsen, Anwalts-, Gerichts-, Gutachten- und ähnliche Kosten), und zwar bis zur Versicherungssumme pro Schadenfall.

Deine Wahl

Mit diesen Erweiterungen kannst du deine Hausratversicherung verstärken und dich so absichern, wenn du Fahrzeuge anderer Personen fährst oder einen Unfall aufgrund grober Fahrlässigkeit verursachst.

Diese Zusatzdeckung bietet allen Personen, die in einem gemeinsamen Haushalt leben, eine Privathaftpflichtversicherung, wenn sie Fahrzeuge ausleihen.  

Was ist versichert?

Gesetzliche Haftpflicht als gelegentlicher, seltener Fahrer und Nutzer von fremden Kraftfahrzeugen bis zu 3,5 t und deren Anhängern, die in der Schweiz, im Fürstentum Liechtenstein und in Ländern der Europäischen Union und EFTA-Staaten zugelassen sind.

Schäden durch Kollisionen, die am benutzten Fahrzeug verursacht werden, soweit sie nicht durch die für das Fahrzeug abgeschlossene Kaskoversicherung abgedeckt sind.

Schäden, die nicht durch die Haftpflichtversicherung des Fahrzeugs abgedeckt sind.

Was ist nicht versichert?

Kraftfahrzeuge, die nicht durch den Eigentümer mit der erforderlichen Kfz-Haftpflichtversicherung versichert sind oder wenn diese zum Zeitpunkt des Unfalls nicht in Kraft war.

Kraftfahrzeuge, die von einer Autowerkstatt, einem Händler oder einer Reparaturwerkstatt zur Verfügung gestellt, gegen Entgelt gemietet oder im Rahmen einer Carsharing-Vereinbarung übernommen werden (z. B. Mobility-Fahrzeuge).

Schäden bei Fahrten, die gegen Entgelt oder aus beruflichen Gründen unternommen werden.

Regress- und Entschädigungsforderungen von Versicherungen, die für das betreffende Fahrzeug abgeschlossen wurden, sowie Abzüge für grobe Fahrlässigkeit.

Kosten für den Ersatz des Fahrzeugs.

Kosten, die dadurch entstehen, dass das beschädigte Fahrzeug nicht betriebsbereit ist.

Betriebsbedingte Schäden an dem in Nutzung befindlichen Fahrzeug.

Gegenstände, die in dem in Nutzung befindlichen Fahrzeug transportiert werden.

Kaufmännische und technische Wertminderung.

Wie helfen wir dir?

Wenn eines der oben genannten Ereignisse einen Anspruch gegen eine Person verursacht, die mit dir in einem gemeinsamen Haushalt lebt und ein fremdes Kraftfahrzeug führt, leisten wir Folgendes:

  • Wir erstatten die Kosten und finanziellen Verluste aus Ansprüchen, wenn du Dritten, deren Eigentum oder Tieren Schaden zufügst, und zwar bis zur Versicherungssumme pro Schadensfall.
  • Erstattet werden je nach Fall die Kosten für die Schadenverhütung (Umweltschäden, Schadenminderungskosten, Schadenzinsen, Anwalts-, Gerichts-, Gutachten- und ähnliche Kosten), und zwar bis zur Versicherungssumme pro Schadenfall.
  • Bei Ansprüchen im Rahmen der Kaskoversicherung: Übernahme der verbleibenden Selbstbeteiligung sowie des Bonusverlustes, und zwar bis zur Höhe der Prämie vor dem Versicherungsfall.
  • Bei Ansprüchen, die im Rahmen der Haftpflichtversicherung reguliert werden:

Übernahme der Zusatzprämie, die sich aus der tatsächlichen Rückstufung im Prämientarifsystem der für das genutzte Fahrzeug abgeschlossenen Haftpflichtversicherung ergibt, und zwar bis zur Versicherungssumme je Schadenfall.

Übernahme der vertraglichen Selbstbeteiligung, die der Kfz-Haftpflichtversicherer seinem Versicherungsnehmer belastet, es sei denn, wir erstatten dem Kfz-Haftpflichtversicherer die Schadenaufwendungen, und zwar bis zur Versicherungssumme je Schadenfall.

Diese Zusatzdeckung bietet allen Personen, die in einem gemeinsamen Haushalt leben, eine Privathaftpflichtversicherung im Falle einer grob fahrlässigen Handlung.

Was ist versichert?

Verzicht auf das Recht auf Reduzierung wegen grober Fahrlässigkeit, wenn ein Ereignis auf eine grob fahrlässige Handlung zurückzuführen ist.

Was ist nicht versichert?

Grob fahrlässig verursachte Ereignisse:  

  • Verursacht unter dem Einfluss von Alkohol, Betäubungsmitteln oder Medikamenten.
  • Verursacht durch Fahruntüchtigkeit oder eine Geschwindigkeitsübertretung.

Regress- und Entschädigungsforderungen von Dritten für Leistungen, die sie an Geschädigte gezahlt haben.

Wie helfen wir dir?

Wenn eines der oben genannten Ereignisse im Zusammenhang mit grober Fahrlässigkeit einen Anspruch gegen eine Person auslöst, mit der du einen gemeinsamen Haushalt führst, leisten wir Folgendes:

  • Wir erstatten die Kosten und finanziellen Verluste aus Ansprüchen, wenn du Dritten, deren Eigentum oder Tieren Schaden zufügst, und zwar bis zur Versicherungssumme pro Schadensfall.
  • Erstattet werden je nach Fall die Kosten für die Schadenverhütung (Umweltschäden, Schadenminderungskosten, Schadenzinsen, Anwalts-, Gerichts-, Gutachten- und ähnliche Kosten), und zwar bis zur Versicherungssumme pro Schadenfall.

Dokumente

Dies sind die Dokumente, die sich auf die Versicherung beziehen. Du findest in ihnen weitere Informationen.

Produktunterlagen

Kündigungsschreibenfür bestehende Versicherer

Vermittlerinformationen (Art. 45 Versicherungsaufsichtsgesetz [VAG])

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